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Definitionen

STÄNDIGE WOHNBEVÖLKERUNG

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle in der Schweiz ansässigen Schweizer und Ausländer am Jahresende. Als Ausländer sind alle Niedergelassenen und Jahresaufenthalter sowie das Personal der internationalen Organisationen und der ausländischen diplomatischen Vertretungen berücksichtigt. Die Kurzaufenthalter und Asylbewerber sind dagegen nicht enthalten. Massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

SCHWEIZER

Als Schweizer zählen alle Einwohner der ständigen Wohnbevölkerung, die das Schweizer Bürgerrecht haben; massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

AUSLÄNDER

Als Ausländer zählen Niedergelassene, Jahresaufenthalter und internationale Funktionäre mit ihren Angehörigen; massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

NIEDERGELASSENE

Als Niedergelassene zählen Ausländer mit zeitlich unbeschränktem Aufenthaltsrecht in der Schweiz und wahlfreier Erwerbstätigkeit in der Schweiz; massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

JAHRESAUFENTHALTER

Als Jahresaufenthalter zählen Ausländer mit befristetem (1 Jahr) Aufenthaltsrecht in der Schweiz und kantonal bewilligter Erwerbstätigkeit; massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

INTERNATIONALE FUNKTIONÄRE

Als internationale Funktionäre gelten alle Personen der ständigen Wohnbevölkerung, die als Diplomaten, Botschafter, Konsule oder deren Mitarbeiter in der Schweiz tätig sind und über die entsprechenden Zertifikate verfügen, sowie ihre Angehörigen; massgebend ist der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff.

GESTORBENE

Alle innerhalb eines Kalenderjahres Gestorbenen der ständigen Wohnbevölkerung. Sie bilden mit den innerhalb eines Jahres lebend Geborenen die natürliche Bewegung der ständigen Wohnbevölkerung.

GEBURTEN

Alle innerhalb eines Kalenderjahres lebend geborenen Kinder der ständigen Wohnbevölkerung. Sie bilden mit den innerhalb eines Jahres Gestorbenen die natürliche Bewegung der ständigen Wohnbevölkerung.

WANDERUNGSSALDO

Der Wanderungssaldo besteht aus der Differenz von Zu- und Wegzügern der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb eines Kalenderjahres.

ZUZÜGER/WEGZÜGER

Als Zuzüger/Wegzüger zählen die Personen der ständigen Wohnbevölkerung, die innerhalb eines Kalenderjahres zu- bzw. wegwandern. Es werden folgende Wanderungstypen unterschieden:
- internationale Wanderung: Wegzüge aus bzw. Zuzüge in die Schweiz
- interkantonale Wanderung: Wegzüge in bzw. Zuzüge aus anderen Kantonen
- interkommunale Wanderung: Wegzüge in bzw. Zuzüge aus anderen Gemeinden

EINBÜRGERUNGEN

Zu den Einbürgerungen werden alle Personen gezählt, die innerhalb eines Kalenderjahres das Schweizer Bürgerrecht erwerben.

SCHÜLER, STUDENTEN

Als Schüler und Studenten gelten alle 15 bis 34-jährigen Personen der ständigen Wohnbevölkerung, welche eine Schule besuchen. Darunter fallen sowohl die Vollzeit-Schüler, welche ausschliesslich eine Schule besuchen, als auch diejenigen Schüler, welche neben dem Schulbesuch weitere Tätigkeiten ausüben. Berufsschüler sind hingegen nicht enthalten.

LEHRLINGE

Als Lehrlinge zählen alle 15- bis 24-jährigen Personen der ständigen Wohnbevölkerung, welche eine Lehre mit begleitender Berufsschule absolvieren. Darunter fallen auch Anlehrlinge, die nicht als Erwerbspersonen gelten.

ERWERBSPERSONEN

Als Erwerbspersonen werden in der Schweiz wohnhafte Personen im Alter von 15 und mehr Jahren am Jahresende gezählt, die erwerbstätig oder arbeitslos sind. Die Erwerbspersonen werden an ihrem Wohnort ausgewiesen. Kurzaufenthalter, Asylsuchende und ausländische Grenzgänger sind nicht berücksichtigt.

UNSELBSTÄNDIG ERWERBENDE

Unselbständig Erwerbende sind Erwerbspersonen im Alter von 15 und mehr Jahren, die nicht selbständig sind; sie werden an ihrem Wohnort ausgewiesen.

SELBSTÄNDIG ERWERBENDE

Selbständig Erwerbende sind Personen, die allein oder als Arbeitgeber auf eigene Rechnung erwerbstätig sind. Hierzu gehören nicht nur Alleineigentümer und Pächter eines Betriebes, sondern auch unbeschränkt haftende Teilhaber von Personengesellschaften. Mitarbeitende Eigentümer bzw. Miteigentümer von juristischen Personen, auch von Familiengesellschaften, werden als Arbeitnehmer gezählt; sie werden an ihrem Wohnort ausgewiesen.

ARBEITSLOSE

Als Arbeitslose gelten alle Personen, die am Jahresende beim Arbeitsamt ihres Wohnortes als arbeitslos gemeldet sind.

PRIVATE HAUSHALTE

Als Privathaushaltung zählen Familien, sonstige gemeinsam haushaltende Personen oder Einzelpersonen, die eine eigene Wohnung bewohnen. Es werden die privaten Haushalte der ständigen Wohnbevölkerung gezählt; private Haushalte von Kurzaufenthaltern und Asylbewerbern sind nicht enthalten.

PRIVATE HAUSHALTE n Alter des Haushaltvorstandes

Private Haushalte nach Alter (5-Jahresaltersklassen, ab 15- bis 19-Jährige), Heimat und Geschlecht des Haushaltvorstandes. Als Haushaltvorstand zählen Alleinlebende, Alleinerziehende, Männer von verheirateten Paaren, ein Partner in eheähnlichen Gemeinschaften und eine Person in anderen privaten Haushaltsgemeinschaften (z.B. Wohngemeinschaften). Die Bestimmung eines Partners bzw. einer Person als Haushaltvorstand erfolgt nach verschiedenen Kriterien (Geschlecht, Stellung im Haushalt, Alter, Erwerbstätigkeit, etc).

PRIVATE HAUSHALTE n Grössenklassen

Private Haushalte nach Anzahl Mitgliedern (1, 2, 3, 4, 5 und mehr) und Heimat des Haushaltvorstandes.

NEUE PRIVATE HAUSHALTE

Die neuen privaten Haushalte setzen sich zusammen aus Haushalten, die im Laufe eines Kalenderjahres neu gegründet werden oder zuziehen. Es sind die privaten Haushalte der ständigen Wohnbevölkerung gezählt; neue private Haushalte von Kurzaufenthaltern und Asylbewerbern sind nicht berücksichtigt.

WOHNUNG

Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die zur Unterbringung einer oder mehrerer Privathaushaltungen bestimmt ist und die nicht ausschliesslich anderen als Wohnzwecken dienen; ausgeschlossen sind somit zweckentfremdete Wohnungen (Büros, Arzt-, Rechtsanwaltpraxen usw.), Räumlichkeiten, in denen Kollektivhaushaltungen untergebracht sind, sowie bewohnte Räumlichkeiten in sonstigen oder mobilen Unterkünften.

LEERWOHNUNG

Als Leerwohnung gilt jede bewohnbare, zum Erhebungszeitpunkt aber unbewohnte Wohnung. Möblierte Leerwohnungen, Wohnungen, die auf einen späteren Zeitpunkt schon vermietet oder bereits verkauft, aber noch nicht benutzt sind, sowie leerstehende Einfamilienhäuser fallen ebenfalls in diese Kategorie. Es zählen nur Wohnungen, die über eine Küche oder Kochnische verfügen.

WOHNRÄUME

Als Wohnräume gelten Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Räume, die gleichzeitig als Wohnraum und zur Berufsausübung benutzt werden, einschliesslich zur Wohnung gehörende Mansarden. Nicht zu den Wohnräumen zählen hingegen Küche, Kochnische, Wohndiele (Wohnhalle), Badezimmer, Toilettenraum, Reduit (Abstellraum), Gang, Veranda.

WOHNGEBÄUDE

Wohngebäude umfassen Bauten mit Wohnungen, die ausschliesslich oder hauptsächlich einem Wohnzweck dienen. Ebenfalls mitgezählt werden Kultusgebäude, Gebäude mit kulturellen Zwecken, Schulhäuser, Turn- und Sporthallen, Lagerräume, Garagen, Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser - soweit sie eine Wohnung enthalten.

EINFAMILIENHÄUSER

Einfamilienhäuser sind Gebäude mit einer Wohnung. Dies können freistehende oder durch Brandmauern von einem andern getrennte Gebäude sein.

PRIVATE HAUSHALTE N KLASSEN DES REINEINKOMMENS

Es werden die privaten Haushalte der ständigen Wohnbevölkerung gezählt; private Haushalte von Kurzaufenthaltern und Asylbewerbern sind nicht enthalten. Das Reineinkommen errechnet sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Gewinnungskosten. Die Berichtsperioden entsprechen den Bemessungsjahren.
Das gesamte Reineinkommen ist ausschliesslich am Ort des Hauptsteuerdomizils ausgewiesen. Eine Ausnahme bilden die Ausländer mit Inlandseinkommen: das im Inland erwirtschaftete Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit oder Liegenschaftsbesitz) wird am entsprechenden Ort ausgewiesen.

PRIVATE HAUSHALTE N KLASSEN DES REINVERMÖGENS

Es werden die privaten Haushalte der ständigen Wohnbevölkerung gezählt; private Haushalte von Kurzaufenthaltern und Asylbewerbern sind nicht enthalten.
Das Reinvermögen errechnet sich aus den Sach- und Finanzaktiva abzüglich der Schulden.
Das gesamte Reinvermögen (inkl. der Vermögensteile, die auf Nebensteuerdomizile entfallen) ist ausschliesslich am Ort des Hauptsteuerdomizils ausgewiesen. Eine Ausnahme bilden die Ausländer mit Inlandsvermögen: diese Vermögensbestandteile (z.B. Liegenschaftsbesitz) sind am entsprechenden Ort ausgewiesen.
Bitte beachten Sie: bestimmte Vermögensteile sind nicht oder nur teilweise berücksichtigt (z.B. Hausrat oder rückkaufsfähige Lebensversicherungen). Grundstücke und Immobilien sind mit den kantonalen Steuerwerten bewertet, die erheblich unter deren Verkehrswert liegen.

PERSÖNLICH VERFÜGBARES EINKOMMEN (PVE), in Mio.

Das persönlich verfügbare Einkommen (PVE) umfasst folgende Komponenten gemäss nationaler Buchhaltung: Arbeits- und Kapitaleinkommen der privaten Haushalte (pH), Saldo Transfer Staat <--> pH (z.B. Steuern, Abgaben), Saldo Transfer Sozialversicherungen <--> pH (z.B. Renten, Sozialabgaben), Saldo Transfer Ausland <--> pH (z.B. Übertragungen an das Ausland, Einkommen aus dem Ausland).
Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach dem Inländerprinzip, d.h. es wird das Einkommen erfasst, das von den ortsansässigen natürlichen Personen erzielt wird, unabhängig davon, an welchem Ort es erarbeitet wird. Das PVE ist zu laufenden Preisen ausgewiesen, Prognosejahre zu Preisen des letzten Jahres, zu dem das PVE zu laufenden Preisen verfügbar ist.

REINEINKOMMEN, n Klassen

Im Rahmen der Direkten Bundessteuer erfasstes Reineinkommen der natürlichen Personen. Das Reineinkommen setzt sich zusammen aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Gewinnungskosten. Die Berichtsperioden entsprechen den Bemessungsjahren. Es sind nur die Einkommen von Pflichtigen erfasst, die einen Steuerbetrag zu entrichten haben und die nicht der Quellensteuer unterliegen.
Das gesamte Reineinkommen ist ausschliesslich am Ort des Hauptsteuerdomizils des Steuerpflichtigen ausgewiesen. Eine Ausnahme bilden die Ausländer mit Inlandseinkommen: das im Inland erwirtschaftete Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit oder Liegenschaftsbesitz) wird am entsprechenden Ort ausgewiesen.

STEUERBARES EINKOMMEN, n Klassen

Im Rahmen der Direkten Bundessteuer erfasstes steuerbares Einkommen der natürlichen Personen. Das steuerbare Einkommen setzt sich zusammen aus dem Rein-Einkommen abzüglich der geltend gemachten Abzüge. Es wird ein Jahresdurchschnitt ausgewiesen. Die Berichtsperioden entsprechen den Bemessungsjahren. Es sind nur die Einkommen von Pflichtigen erfasst, die einen Steuerbetrag zu entrichten haben und die nicht der Quellensteuer unterliegen.Das gesamte steuerbare Einkommen ist ausschliesslich am Ort des Hauptsteuerdomizils des Steuerpflichtigen ausgewiesen. Eine Ausnahme bilden die Ausländer mit Inlandseinkommen: das im Inland erwirtschaftete Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit oder Liegenschaftsbesitz) wird am entsprechenden Ort ausgewiesen.

STEUERPFLICHTIGE, n Klassen des Reineinkommens

Im Rahmen der direkten Bundessteuer erfasste steuerpflichtige natürliche Personen. Es sind nur die Pflichtigen erfasst, die einen Steuerbetrag zu entrichten haben und die nicht der Quellensteuer unterliegen. Der Steuerpflichtige ist ausschliesslich am Ort des Hauptsteuerdomizils gezählt. Eine Ausnahme bilden die Ausländer mit Inlandseinkommen: das im Inland erwirtschaftete Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit oder Liegenschaftsbesitz) wird am entsprechenden Ort ausgewiesen.

AUSGABEN DER PRIVATEN HAUSHALTE, in Mio.

Die Ausgaben der privaten Hauhalte umfassen die Kategorien: Nahrungs- und Genussmittel, Wohnen und Energie, Wohnungseinrichtungen, Gesundheitspflege, Verkehr und Kommunikation, Unterhaltung und Bildung sowie übrige Waren und Dienstleistungen. Diese Warenkategorien sind in über 300 Warenpositionen aufgeteilt. Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach dem Inländerprinzip: es werden die Ausgaben der ortsansässigen Haushalte ausgewiesen, unabhängig davon, an welchem Ort sie ausgegeben werden. Die Ausgaben sind zu laufenden Preisen ausgewiesen, Prognosejahre zu Preisen des letzten Jahres, zu dem das persönlich verfügbare Einkommen zu laufenden Preisen verfügbar ist.

PERSONENWAGEN

Als Personenwagen zählen Fahrzeuge mit höchstens 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrzeugführer) mit der entsprechenden Fahrzeugart gemäss Bundesamt für Strassen (ASTRA ).

BESTAND PW

Als Bestand zählen alle Personenwagen, die am Jahresende im Verkehr sind. Die Fahrzeuge werden am Ort der Immatrikulation gezählt.

NEUZULASSUNGEN PW

Als Neuzulassungen zählen alle Erstinverkehrssetzungen von Personenwagen, inkl. Kurzzulassungen und Direktimporte (auch von älteren Modellen) innerhalb eines Kalenderjahres. Für die zeitliche Abgrenzung gilt das gemeldete Erstinverkehrssetzungs-Datum. Die Fahrzeuge werden am Ort der Erst-Immatrikulation gezählt.

BOOTE

Als Schiffe gelten Schiffe mit/ohne Schiffsantrieb, Segelschiffe mit/ohne Maschinentrieb, schwimmende Geräte und Schiffe besonderer Bauart.

ARBEITSSTÄTTEN

Örtliche Produktionsstätten, wo eine oder mehrere Personen tätig sind, um Güter zu produzieren, Dienstleistungen oder andere wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, wobei mindestens eine Person voll- oder teilzeitbeschäftigt sein muss. Erfasst sind alle Arbeitsstätten im privaten und öffentlichrechtlichen Bereich mit Ausnahme der internationalen Organisationen und der ausländischen diplomatischen Vertretungen. Nicht erfasst sind zudem die häuslichen Dienste in Privathaushaltungen. Arbeiststätten sind immer Teil eines Unternehmens.

UNTERNEHMEN

Unternehmen umfassen neben der Arbeitsstätte am Unternehmenssitz alle weiteren Produktionsstätten, die als Filialen und Zweigniederlassungen dazu gehören. Filialbetriebe und Zweigniederlassungen eines Unternehmens zählen somit nur als Arbeistsstätten. Unternehmen sind am Rechtssitz ausgewiesen. Erfasst sind alle Unternehmen im privaten und öffentlichrechtlichen Bereich.Nicht erfasst sind zudem die internationalen Organisationen und die ausländischen diplomatischen Vertretungen sowie die häuslichen Dienste in Privathaushaltungen.

BESCHÄFTIGTE IN ARBEITSSTÄTTEN

Alle schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte, die in Arbeitsstätten der Schweiz voll- oder teilzeitbeschäftigt sind; eingeschlossen sind die Kurzaufenthalter sowie die in der Schweiz arbeitenden ausländischen Grenzgänger. Die Beschäftigten sind am Sitz der Arbeitsstätte ausgewiesen.

BESCHÄFTIGTE IN UNTERNEHMEN

Alle schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte, die in Unternehmen und ihren Filialbetrieben und Zweigniederlassungen der Schweiz voll- oder teilzeitbeschäftigt sind; eingeschlossen sind die Kurzaufenthalter sowie die in der Schweiz arbeitenden ausländischen Grenzgänger. Die Beschäftigten sind am Sitz des Unternehmens ausgewiesen.

UMSATZ IN ARBEITSTÄTTEN, in Mio.

Der Umsatz entspricht dem Bruttoproduktionswert. Die Bruttoproduktion umfasst neben dem fakturierten Umsatz auch die Eigenleistungen. Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach dem Inlandprinzip, d.h.nach dem Arbeitsort der Beschäftigten. Der Umsatz ist zu laufenden Preisen ausgewiesen.

WERTSCHÖPFUNG IN ARBEITSSTÄTTEN, in Mio.

Die Wertschöpfung errechnet sich aus dem Bruttoproduktionswert abzüglich Vorleistungen. Die Wertschöpfung je Branche stellt deren Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) dar. Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach dem Inlandprinzip, d.h.nach dem Arbeitsort der Beschäftigten. Die Wertschöpfung ist zu laufenden Preisen ausgewiesen.

LOHNSUMME IN ARBEITSSTÄTTEN, in Mio.

Die Lohnsumme umfasst Löhne und Gehälter der Beschäftigten in Arbeitsstätten der Schweiz. Die Lohnsumme ist am Sitz der Arbeitsstätten zu laufenden Preisen ausgewiesen.

WIRTSCHAFTSBRANCHEN BfS

Die Wirtschaftsbranchen BfS gliedern die Produktionsstätten, Beschäftigten und Produktionswerte in 31 Branchen. Die Branchen sind ab 1995 bis 2005 vergleichbar.

WIRTSCHAFTSBRANCHEN bwv

Die Wirtschaftsbranchen bwv gliedern die Produktionsstätten, Beschäftigte und Produktionswerte in 23 Branchen. Die Branchen sind ab 1995 bis 2005 vergleichbar.

WIRTSCHAFTS-SEKTOREN

Die Wirtschaftssektoren gliedern die Produktionsstätten, Beschäftigten und Produktionswerte in drei Segmente. Die Sektoren sind ab 1995 bis 2005 vergleichbar.

WIRTSCHAFTSZWEIGE

Die Wirtschaftszweige gliedern die Produktionsstätten, Beschäftigten und Produktionswerte in über 700 Zweige. Mit den laufenden Strukturanpassungen der Wirtschaft ändert sich auch die Zusammensetzung der Wirtschaftszweige. Die Nomenklatur von bwv erlaubt die Vergleichbarkeit AB 1995 bis 2005; sie weicht deshalb leicht ab von der offiziellen Wirtschaftsklassifikation des Bundesamtes für Statistik (BfS).

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